1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Seminare, Lehrgänge sowie Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen des VHS-Bildungswerk Bielefeld e.V. am Hauptsitz, allen Niederlassungen und externen Veranstaltungsorten und -räumen.
2. Das VHS-Bildungswerk Bielefeld e.V. führt Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowohl im arbeitsamtgeförderten als auch im selbstzahlenden Bereich durch, die jedem Interessenten offen stehen.
3. Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich an das Sekretariat zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wird. Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung” erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
4. Rechtliche Grundlage für alle Lehrgangsformen ist der durch beide Seiten unterzeichnete Vertrag über die Aus- bzw. Weiterbildung. Teilnehmer arbeitsamtgeförderter Weiterbildungsmaßnahmen legen bis spätestens zur Vertragsunterzeichnung den entsprechenden Bildungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes vor und erhalten auf dieser Grundlage die Teilnahme am vorgesehenen Kurs bestätigt sowie den darauf basierenden Weiterbildungsvertrag.
5. Die Teilnahmegebühr für selbstzahlende Teilnehmer wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, der Lehrgangsbezeichnung und des Lehrgangszeitraumes auf das in der Rechnung genannte Konto des VHS-Bildungswerkes Bielefeld e.V.
Rückständige Beiträge sind mit 5 % vom Rechnungsbetrag zu verzinsen. Die Teilnahmegebühr versteht sich als Einzelgebühr, sofern nicht ein Pauschalpreis für Teilnehmergruppen vereinbart ist und wird mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Prüfungs- und Übernachtungsgebühren sind nicht Bestandteil der Rechnung.
6. Vorzeitige Lehrgangsbeendigung
Das Beendigen aller Lehrgänge bedarf der Schriftform, sofern der Zeitpunkt der Beendigung vom vereinbarten Vertrag abweicht. Für Selbstzahlerlehrgänge gilt bei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, dass 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch, ist die volle Teilnahmegebühr, zu entrichten.
7. Die Lehrveranstaltungen werden entsprechend des jedem Teilnehmer überreichten Programmes, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dem Maßnahmebogen des federführenden Arbeitsamtes und den anerkannten Lehrmethoden und Regeln der Technik durchgeführt. Das VHS-Bildungswerk Bielefeld e.V. behält sich den Wechsel von Referenten und/ oder eine Verlegung bzw. Änderungen im Programmablauf vor, sofern dadurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
8. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche das VHS-Bildungswerk Bielefeld e.V. zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Sach- und Vermögensschäden, welche das VHS-Bildungswerk Bielefeld e.V. zu vertreten hat, haftet es, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
9. Gemäß Datenschutzgesetz (BDSG) weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich der Organisation und Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des VHS-Bildungswerkes Bielefeld e.V. dient. Personenbezogene Daten werden also grundsätzlich im Sinne des BDSG genutzt. Jeder Teilnehmer hat jederzeit das Recht, der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen.
10. Der Gerichtsstand für alle aus den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bielefeld. Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.